Erfahrungen mit dem Antrag auf Bürgergeld

Das Jobcenter in Esslingen: Zuständig für Anträge auf Bürgergeld; Foto: Die Linke ES

Frau S. kann aus gesundheitlichen Gründen nur noch 50% arbeiten. Sie ist seit Jahren alleinstehend und lebt mit zwei fast erwachsenen Kindern zusammen. Ihr Antrag für Wohngeld von 2024 wurde nach neun Monaten rückwirkend bewilligt, allerdings hätte sie nach drei Monaten einen Folgeantrag stellen müssen, wieder mit allen Unterlagen. Krankheitsbedingt sah sie sich dazu nicht in der Lage. Im September 2025, finanziell am Ende, stellte sie mit Hilfe einen Antrag auf Bürgergeld. Nach mehreren Briefwechseln kam Mitte November der Bescheid: ein Kind nicht berücksichtigt. Frau S. legte Widerspruch ein. Mitte Dezember hat sie erfahren: Ihre Tochter, als junge Mutter, hätte einen eigenen Antrag stellen müssen. Das hatte ihr beim persönlichen Gespräch niemand gesagt. Sofort hat die Tochter einen Hauptantrag gestellt, gilt natürlich nicht rückwirkend. Anfang Januar 2026 gab es noch einen Vororttermin, u. a. mit der Frage, wie Frau S. als Mieterin der Tochter einen Mietvertrag für das „Kinderzimmer“ schreiben soll. Ist das legal? Der Mietvertrag ist aber unverzichtbar, sie haben keine Antwort bekommen. Der Antrag der Tochter ist bis heute nicht bewilligt, Familie S. säße wohl ohne die Hilfe von Freunden heute auf der Straße. Haben wir Ihnen Lust auf Bürgergeld, bald Grundsicherung, gemacht? Aussagen des Kanzlers zum Bürgergeld strotzten vor Ahnungslosigkeit und fehlendem Respekt den arbeitenden und arbeitssuchenden Menschen gegenüber. Das Bürgergeld war gerade einmal das Minimum zum Lebensunterhalt. Die jetzt getroffenen Entscheidungen zur Grundsicherung treffen die Falschen, ggf. deren Kinder. Die Regierung brauchte einen Sündenbock für ihre katastrophale Politik, sagt Die Linke.