75 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrecht

Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet. Mit ihr wurden erstmalig die grundlegenden Rechte und Freiheiten aller Menschen allgemein anerkannt. Die Frage, wie man mit Verstößen gegen universelle Grundrechte umgeht, ist aktueller denn je. Die Verwirklichung ihrer Rechte können nicht als gegeben angesehen werden. Vielerorts werden Menschenrechte nicht beachtet, mit Füßen getreten oder einfach ignoriert. Bewaffnete Konflikte, politische Gewalt, Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Diskriminierung von Minderheiten, Einschränkung von Meinungsfreiheit und Armut auf der ganzen Welt zeugen täglich von der mangelnden Umsetzung der Menschenrechte.

Würde: In vielen Staaten wird dieses gewichtige Wort im Interesse der Herrschenden an die dort praktizierte Ideologie angepasst. Aber nicht nur in autoritären Staaten, auch im Westen, selbst in Deutschland, muss immer wieder der Wert dieses Menschenrechts eingefordert werden. Es bedarf einer stetigen Erinnerung daran, dass jeder Mensch Anspruch auf dieses Recht hat!

Freiheit: Nicht nur der Fall Julian Assange zeigt, dass selbst dieser Begriff politisch interpretiert wird und sich ins Gegenteil wandelt. Auch hier gilt ein stetiges Erinnern an das Recht auf Meinungsfreiheit und das Aufbegehren, wenn es nicht praktiziert wird!

Gerechtigkeit: Auch dieses Recht wird in unserem Land reichlich ins Gegenteil umgesiedelt. Ökonomie und Ökologie, die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern und so einiges mehr zeigen in der Praxis oft das eigentliche Gesicht der Ungleichheit und Ungerechtigkeit.

Diese 3 Grundpfeiler der Menschenrechte würde die Linke gerne erweitern und praktizierende Solidarität hinzusetzen. Das fehlt in der Gesamtheit unserer Gesellschaft an allen Ecken.