Zwangsräumung wegen angeblichem Füttern von Tauben

Hier hat die Rentnerin gewohnt, bis sie wegen angeblichem Füttern von Tauben zwangsgeräumt wurde. Foto: DIE LINKE

Am 4. Dezember 2019 wurde eine Rentnerin aus ihrer Wohnung in Ostfildern zwangsgeräumt. Frau K. ist 67 Jahre alt und schwerbehindert. Der Grund für diese Räumung ist Tierliebe. Das Aufhängen von Meisenringen wurde Frau K. zum Verhängnis. Nachbarn behaupteten, sie habe auch Tauben gefüttert, was Ratten angelockt habe. Das Amtsgericht Esslingen gab der Klage des Vermieters Vonovia statt und verfügte die Räumung der Wohnung.

Dem staunenden Beobachter bleibt nicht nur die Frage nach der Unverhältnismäßigkeit dieses Urteils im Halse stecken. Frau K. hat über 25 Jahre lang brav ihre Miete bezahlt. Doch das Gericht hat nicht etwa schlichtend auf den Nachbarschaftsstreit eingewirkt. Es scheint sich auf die Seite der Kläger geschlagen zu haben, obwohl die Mitschriften der Zeugenaussagen zu Zweifeln verleiten, wenn man u.a. liest, ein Objektbetreuer habe sich nachts(!) um drei Uhr auf die Lauer gelegt, um Frau K. beim Taubenfüttern zu beobachten.

Als Frau K. dann vor einer Woche in ihre Notunterkunft in das 8 qm kleine Zimmer mit den beschmierten Wänden eingewiesen wurde, waren ihre ersten Worte unter Tränen: „Jetzt bin ich asozial.“

In Artikel 1 unseres Grundgesetzes steht: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Doch was hat der Konzern Vonovia, was haben die Aussagen der Nachbarn, was hat das Amtsgericht Esslingen und nicht zuletzt, was hat die Stadt Ostfildern mit der Würde von Frau K. gemacht?

Wir sind den Müttern und Vätern des Grundgesetzes dankbar für diesen ersten Satz unseres Grundgesetzes. Doch was nützt er, wenn die Menschenwürde bei der not-wendenden Umsetzung versagt wird?