Am 21. Oktober haben VONOVIA-Mieter:inneninitiativen durch Mitteilungen an die Presse bundesweit ihre langjährigen Sorgen und Probleme kundgetan. Dabei wird vor allem gegen die nicht ordnungsgemäße Abrechnung der Nebenkosten protestiert. Auch in Esslingen fiel VONOVIA durch sein Verhalten gegenüber Mieter:innen bereits unangenehm auf. Es geht den Mieter:innen im wesentlichen um die Einhaltung der Rechenschaftspflicht nach § 259 BGB. Dieser Paragraph beinhaltet, dass die Vermieterin (VONOVIA) auf Anforderung einer Mieterin oder eines Mieters Originalbelege, also Rechnungen, Verträge, Zahlungsbelege usw., seiner Subunternehmer und Zulieferer der Mieterin oder dem Mieter zur Einsicht vorzulegen hat. Diese Einsichtnahme wird von dem Konzern VONOVIA regelmäßig umgangen. Es werden lediglich firmeneigene Dokumente gezeigt, die Originalbelege bekommt man zum großen Teil nicht zu Gesicht. Der Autor kann bestätigen, dass er selbst monatelang versucht hat, solche Unterlagen zu bekommen. Leider vergebens.
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